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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Claudia Adlaßnig betreibt als Einzelunternehmerin die Planung und Organisation von Veranstaltungen aller Art (Event-Agentur).

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen Claudia Adlaßnig und den Auftraggebern (Privatpersonen und Firmen). Sollten gewisse im Vertrag geregelte Bestandteile von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so gelten die im Vertrag festgelegten Regelungen. Diese AGB gelten grundsätzlich für sämtliche Geschäftsbereiche der Firma Claudia Adlaßnig. Die Auftraggeber bestätigen durch ihre Unterschrift des Dienstleistungsvertrages den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Claudia Adlaßnig Bestandteil des jeweils gültigen Vertrages.
Mündliche Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung von Claudia Adlaßnig sind jedenfalls rechtsunwirksam, dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, insbesondere für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

4. Leistungen

Die Leistung der Eventplanung (Hochzeiten bzw. Events) beinhaltet konkret die Planung und Organisation von Veranstaltungen, welche mit dem Auftraggeber in einem schriftlichen Vertrag fixiert und festgelegt werden.
Die von Claudia Adlaßnig erbrachte Leistung (Kalkulationen, Angebote, Ideen, usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Firmeneigentum und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Entwickelte Konzepte und Ideen unterliegen dem Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden.
Verträge mit Netzwerkpartnern werden ausschließlich zwischen Brautpaar und Netzwerkpartnern geschlossen. Eine Haftung für nicht zufriedenstellende Ausführung seitens Dritter wird jedoch von Claudia Adlaßnig Eventplanung nicht übernommen.

5. Kennenlerngespräch

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Es entstehen keinerlei Verbindlichkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

6. Verrechnung

Bei sämtlichen Verträgen, welche vom Auftraggeber mit durch die Firma Claudia Adlaßnig vermittelten Unternehmen geschlossen werden, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem Auftraggeber.

7. Honorar

Wenn der Gesamtumsatz inkl. MwSt. für eine Veranstaltung nicht mehr als € 800,- beträgt, wird ein Mindesthonorar von € 150,- dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Das Honorar wird im Vertrag separat geregelt – je nach gewünschtem Angebot der Auftraggeber.

8. Zahlungsbedingungen

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten.
Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Die Anzahlung wird nach der Endabrechnung mit dem offenen Rechnungsbetrag gegenverrechnet. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
SPARDA-BANK AUSTRIA, IBAN: AT17 4300 0043 2261 0000, BIC: VBOEATWW
Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 12,- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Claudia Adlaßnig mit anderen Gegen-leistungen zu kompensieren, es sei denn, dass diese Gegenforderungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Forderungen von Claudia Adlaßnig stehen oder von Claudia Adlaßnig anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
Auf den Rechnungen der Firma Claudia Adlaßnig wird keine Umsatzsteuer angeführt und in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung ist der Satz: „Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)“ angeführt.

9. Vertragsauflösung:

Der Rücktritt vom Vertrag ist beiden Vertragspartnern einvernehmlich unter Angaben von Gründen möglich.
Im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftraggeber wird diesem eine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt.
Berechnungsgrundlage für diese Gebühr sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung bereits geleisteten Arbeitsstunden der Firma Claudia Adlaßnig bei einem Stundensatz in Höhe von € 25,-.
Sollten bis zur Vertragsauflösung Forderungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Claudia Adlaßnig oder vermittelten Unternehmen entstanden sein, so sind diese direkt mit der Firma Claudia Adlaßnig oder den jeweiligen Unternehmen zu verrechnen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Claudia Adlaßnig leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für ihre Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder ausdrückliche Anweisungen von Claudia Adlaßnig verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haftet Claudia Adlaßnig grundsätzlich nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
Es werden diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO beachtet.
Claudia Adlaßnig ist berechtigt, bei Veranstaltungen in angemessener Form für sich und ihre Leistungen ohne Entgelt zu werben.

12. Sonstiges

Der Auftraggeber erklärt sich (bis auf Widerruf) bereit, der Firma Claudia Adlaßnig ein Foto zur Verfügung zu stellen, welches auf der Homepage www.ca-eventplanung.at veröffentlicht werden darf.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht Steyr als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.

Stand 07/2019